Investitionsfreibetrag 2025: So profitieren IT-Projekte vom erhöhten Investitionsfreibetrag

Vsl. ab dem 1. November 2025 tritt in Österreich eine steuerliche Änderung in Kraft, die für IT-Verantwortliche und technische Entscheider besonders relevant ist: Der Investitionsfreibetrag (IFB) wird deutlich angehoben. Unternehmen können dann bis zu 20 % (bzw. 22 % bei energieeffizienten Maßnahmen) ihrer Investitionskosten zusätzlich steuerlich geltend machen und damit Projekte in beispielsweise den Bereichen Cloud, IT-Security und Infrastruktur wesentlich günstiger realisieren.
Diese Maßnahme soll nicht nur die Konjunktur ankurbeln, sondern gezielt Digitalisierung und Nachhaltigkeit fördern. Für Unternehmen bedeutet das: Wer 2025 größere Projekte plant, kann sie mit einer durchdachten Investitionsstrategie deutlich wirtschaftlicher umsetzen.
Konkret wird der IFB wie folgt angepasst:
- 20 % für klassische Investitionen in neues, abnutzbares Anlagevermögen
- 22 % für Investitionen im Bereich Ökologisierung und Energieeffizienz
- Gültig bis zu einer Bemessungsgrundlage von 1 Mio. € pro Betrieb und Wirtschaftsjahr
Die Regelung soll für Anschaffungen oder Herstellungsmaßnahmen, die nach dem 31. Oktober 2025 erfolgen gelten. Damit entsteht ein deutlicher steuerlicher Hebel für Modernisierungsprojekte, beispielsweise im Bereich IT-Infrastruktur, Cloud-Architekturen und Sicherheitslösungen.
Warum der IFB gerade für IT-Projekte relevant ist
IT-Systeme zählen längst nicht mehr zur reinen Unterstützungsinfrastruktur. Sie sind ein zentraler Produktionsfaktor. Gleichzeitig steigen die Anforderungen an Verfügbarkeit, Sicherheit, Energieeffizienz und Skalierbarkeit kontinuierlich. Daraus ergeben sich Investitionen, die technisch notwendig und wirtschaftlich strategisch sind, etwa:
- Aufbau oder Modernisierung von Server- und Netzwerkumgebungen
- Einführung oder Ausbau von Hybrid- und Multi-Cloud-Lösungen
- Maßnahmen zur Energieoptimierung und "Green IT"
Mit dem neuen IFB können solche Projekte, sofern sie die gesetzlichen Kriterien erfüllen, steuerlich zusätzlich entlastet werden. Das verbessert die Gesamtrentabilität: Einerseits sinken langfristig Betriebskosten durch effizientere Systeme, andererseits reduziert sich kurzfristig die Steuerbelastung.
Voraussetzungen und Rahmenbedingungen
Damit ein Wirtschaftsgut IFB-begünstigt ist, müssen mehrere Kriterien erfüllt sein. Zu den wesentlichen gehören:
- Neuanschaffung: Das Wirtschaftsgut muss ungebraucht sein. Gebrauchtgeräte sind nicht begünstigt.
- Nutzungsdauer: Mindestens 4 Jahre betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer.
- Inlandseinsatz: Die Nutzung muss in einem inländischen Betrieb oder einer inländischen Betriebsstätte erfolgen.
- Zeitpunkt: Anschaffung oder Herstellung nach dem 31.10.2025.
- Art der Investition: Es muss sich um abnutzbares Anlagevermögen handeln.
Nicht begünstigt sind beispielsweise GWG (geringwertige Wirtschaftsgüter), PKWs, Gebäude oder nicht abnutzbare Wirtschaftsgüter. Auch bestimmte Anlagen im Zusammenhang mit fossilen Energieträgern oder zur entgeltlichen Überlassung bestimmte immaterielle Wirtschaftsgüter können ausgeschlossen sein.
Strategische Planung: Der Zeitpunkt zählt
Der erhöhte Freibetrag gilt voraussichtlich erst für Investitionen ab dem 1. November 2025. Unternehmen sollten daher größere Projekte sorgfältig terminieren und frühzeitig planen. Besonders sinnvoll ist eine strategische Vorgehensweise in vier Schritten:
- Bedarf analysieren: Welche Systeme müssen 2025 ersetzt oder modernisiert werden?
- Förderfähigkeit prüfen: Erfüllen die geplanten Investitionen die gesetzlichen Kriterien?
- Zeitpunkt steuern: Investitionen möglichst nach dem 31. Oktober 2025 tätigen.
- Öko-Potenzial nutzen: Energieeffiziente Maßnahmen können den Freibetrag auf 22 % erhöhen.
Durch eine koordinierte Planung können Unternehmen den steuerlichen Effekt des IFB optimal ausschöpfen und gleichzeitig technologische Modernisierungsschritte umsetzen.
Rechtlicher Hinweis:
Dieser Beitrag informiert allgemein über die geplante steuerliche Änderung des Investitionsfreibetrags (IFB) ab dem 1. November 2025 und deren mögliche Auswirkungen auf IT-Investitionen. Er stellt keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung dar. Da die Umsetzung und Anwendung des IFB von individuellen Umständen, der konkreten Investitionsstruktur sowie weiteren gesetzlichen Regelungen abhängt, empfehlen wir dringend, vor Investitionsentscheidungen eine qualifizierte steuerliche und rechtliche Beratung einzuholen. Zudem können sich steuerliche Rahmenbedingungen sowie gesetzliche Vorgaben jederzeit ändern.