NIS 2: Die neuen Cybersecurity-Anforderungen der EU
Mit der Einführung der NIS 2-Richtlinie (Network and Information Security Directive 2, EU 2022/2555) setzt die Europäische Union neue und strengere Cybersicherheitsanforderungen. NIS 2 ersetzt die ursprüngliche NIS-Richtlinie von 2016 und bringt eine Reihe von wichtigen Änderungen mit sich, die die Cybersicherheit in der EU stärken sollen.
Einführung in die NIS2-Verordnung
Die Netz- und Informationssystemsicherheit (NIS2) ist eine zentrale Verordnung der Europäischen Union, die auf die Verbesserung der Cyber-Sicherheit in allen Mitgliedstaaten abzielt. Sie ist eine Überarbeitung der ursprünglichen NIS-Richtlinie und bringt bedeutende Änderungen für eine Vielzahl von Unternehmen, die sowohl für technische als auch für nicht-technische Stakeholder von Bedeutung sind.
Vorteile der NIS2-Verordnung
Die Stärkung der Cyber-Sicherheit in der EU, die verbesserte Koordination zwischen Mitgliedstaaten bei der Reaktion auf Cyber-Bedrohungen und die Förderung der Zusammenarbeit und des Informationsaustauschs zwischen nationalen CSIRTs (Computer Security Incident Response Teams) zählen zu den zentralen Vorteilen der NIS2-Verordnung.
Relevanz der NIS2-Verordnung: Wer ist betroffen?
Ein breites Spektrum an Unternehmen wird von der NIS2-Verordnung tangiert. Darunter fallen mittlere und große Betreiber von essentiellen Dienstleistungen sowie Anbieter digitaler Dienste, zu denen Cloud-Provider, Datenzentren, Managed Service Provider, Online-Marktplätze, Suchmaschinen und soziale Netzwerke zählen. Auch Unternehmen, die elektronische Kommunikationsnetze und öffentliche Kommunikationsdienste bereitstellen, sowie die öffentliche Verwaltung werden von dieser Verordnung berührt.
Zudem können auch kleine Unternehmen im Bereich Digitale Infrastruktur, als Lieferanten oder wenn sie essenziell für die Aufrechterhaltung kritischer gesellschaftlicher oder wirtschaftlicher Aktivitäten sind, betroffen sein.
Die Bedeutung der NIS2-Verordnung für die Cyber-Sicherheit in der EU
Die NIS2-Verordnung markiert einen wichtigen Schritt in der Cyber-Sicherheitslandschaft der EU. Sie erfordert eine gründliche Vorbereitung und Anpassung von Unternehmen, um Compliance sicherzustellen und Strafen zu vermeiden. Mit der richtigen Vorbereitung können Unternehmen jedoch sowohl von erhöhter Sicherheit als auch von einem verbesserten digitalen Marktumfeld profitieren.
Zeitrahmen für die NIS2-Verordnung: Wann tritt sie in Kraft?
Die NIS2-Verordnung wurde im November 2022 vom EU-Parlament verabschiedet. Die Mitgliedstaaten haben bis Oktober 2024 Zeit, die Vorschriften in nationales Recht umzusetzen.
NIS2-Verordnung und Cloud-Dienste: Auswirkungen auf Microsoft Azure und Microsoft 365
Die NIS2-Verordnung hat spezifische Implikationen für Cloud-basierte Dienste wie Microsoft Azure oder Microsoft 365. Da diese Dienste unter die Kategorie der Anbieter digitaler Dienste fallen, müssen sie die Anforderungen der NIS2-Verordnung erfüllen.
Vorbereitung auf die NIS2-Verordnung: Proaktive Schritte für Unternehmen
Unternehmen können sich auf die NIS2-Verordnung vorbereiten, indem sie ihre aktuellen Cyber-Sicherheitsmaßnahmen bewerten und entsprechende Anpassungen vornehmen. Dies kann die Schulung von Mitarbeitern, die Aktualisierung von Software und Systemen und die Implementierung neuer Sicherheitsprotokolle beinhalten.
Sanktionen unter der NIS2-Verordnung: Mögliche Konsequenzen für Unternehmen
Unternehmen, die die Vorschriften der NIS2-Verordnung nicht einhalten, können mit erheblichen Strafen konfrontiert werden. Diese Sanktionen werden auf nationaler Ebene festgelegt und können je nach Mitgliedstaat variieren, wobei sowohl finanzielle Strafen als auch Reputationsverluste zu den möglichen Konsequenzen gehören.
Unsicher, ob Ihr Unternehmen von der NIS2-Verordnung betroffen ist?
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Sollten Sie das Gefühl haben, dass die NIS 2-Richtlinie bei Ihnen aufgrund von älterer Infrastruktur, schlechter IT-Sicherheit oder anderen relevanten Themen zu Herausforderungen führen wird, zögern Sie nicht, mit uns Kontakt unter +43 (0) 50 644 aufzunehmen. Wir vermitteln Sie gerne an einen Experten und evaluieren die Angelegenheiten gemeinsam, um Ihnen eine maßgeschneiderte Lösung zu bieten.